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Wer einen Umzug nach Spanien plant, soll sich im Voraus über die erforderlichen Unterlagen informieren. Für manche Dokumente muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden, deshalb wäre es vielleicht sinnvoll, solche schon in Österreich zu beantragen. Hier schreibe ich eine Zusammenfassung von notwendigen Infos und Unterlagen, die den Umzug vielleicht etwas leichter machen können.

 

Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tage ist keine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Der Reisepass oder ein Personalausweis, sowie die e-Card reichen dafür aus. Die e-Card ermöglicht bei einem Notfall den Zugang zu ärztlicher Versorgung durch öffentlicher Krankenhäuser, allerdings deckt sie keine routine-Eingriffe oder Kontrollen.

 

Für einen längeren Aufenthalt in Spanien muss man sich jedoch beim Meldeamt in Österreich abmelden und in Spanien beim zuständigen Gemeindeamt (Administración municipal) wieder anmelden (empadronamiento). Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, sich an der Österreichischen Botschaft zu melden.

 

Es besteht auch die Verpflichtung, sich in das zentrale Register für EU-AusländerInnnen einzutragen (Registro Central de Extranjeros). Dadurch bekommt man den Certificado de Registro de la Unión.

 

Der österreichische Führerschein gilt auch in Spanien. Allerdings kann die deutsche Sprache zu Kommunikationsprobleme führen. Daher wäre sinnvoll den Führerschein bei der DGT (Dirección General de Tráfico) umschreiben zu lassen.

 

Ganz wichtig für Ausländer in Spanien ist die Identifizierungsnummer für Ausländer (NIE, Número de Identidad de Extranjero), die man bei der Nationalpolizei (Policía Nacional) sogar vor der Einreise nach Spanien beantragen kann. In manchen Fällen ist es auch möglich, diese in der Spanischen Botschaft in Wien gegen ca. 10€ Gebühr zu beantragen.

Diese Identifizierungsnummer wird in Spanien oft benötigt, etwa für die Anmietung für Immobilien, die Eröffnung eines Bankkontos oder bei einer Arbeitsaufnahme, u.A.

 

Die Einrichtung eines Bankkontos erfolgt persönlich in einer Bankfiliale, nachdem man die NIE erhalten hat.

 

In Spanien gibt es eine gesetzliche Krankenversicherung (Seguridad Social). Jeder, der im Land arbeitet, zahlt ein. Nicht Erwerbstätige (Studenten, Pensionisten) müssen ihre Zugehörigkeit zur Sozialversicherung ihres Landes und ein regelmäßiges Einkommen nachweisen können (bei ca. 660€/ Monat festgelegt). Wer kein entsprechender Versicherungsschutz nachweist wird für die ärztliche Behandlungen selber zahlen müssen. Private Krankenversicherungen sind in Spanien auch möglich und verbreitet.

 

Wenn man mehr als 182 Tage im Jahr in Spanien lebt oder seine wirtschaftliche Lebensinteresse dort hat, gilt man für die Steuerbehörden als „residente“, also ansässig mit Hauptwohnsitz in Spanien, und muss man die Lohn- und Einkommensteuer auch dort zahlen (IRPF, Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas).

Auf der Homepage bmeia.gv.at findet man mehr Infos übers Abkommen zwischen Österreich und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Ansonsten stehen die Steuerbehörden des verschiedenen Wohnortes (Delegación de la Administración Tributaria) sowie die Agencia Tributaria für ausführliche Informationen zur Verfügung.

 

Mehr Infos über Umziehen und Arbeiten in Europa unter ec.europa.eu/social